Gebühren, Auszahlung, Einlass und Abrechnung. Fragen deiner Gäste stehen in der Hilfe für Gäste.
Es gibt keine Grundgebühr und keine Mindestlaufzeit. Pro verkauftem Ticket fällt eine Vermittlungsgebühr an — standardmäßig 3,5 % + 0,79 € je Ticket, bei einem 15-€-Ticket also 1,32 €. Deinen tatsächlichen Satz siehst du jederzeit in deinem Dashboard; er kann von der Vorgabe abweichen.
Nachzulesen in § 3 der Veranstalterbedingungen.
Das entscheidest du je Event. Vorgabe ist: der Gast trägt sie, du bekommst deinen eingetragenen Preis voll. Wichtig dabei — die Gebühr steckt dann im angezeigten Preis und taucht nicht erst im Checkout auf. Trägst du sie selbst, zahlt der Gast genau deinen Preis und uns geht der Anteil vom Auszahlungsbetrag ab.
Gerechnet wird mit dem Betrag, den der Gast tatsächlich zahlt: Der Prozentanteil sinkt mit dem Rabatt, ein Festbetrag je Ticket bleibt, ist aber nie höher als das, was der Gast zahlt. Ein auf 0 € reduziertes Ticket kostet keine Gebühr. Extras wie Getränkebons tragen keine Gebühr.
Nachzulesen in § 3 der Veranstalterbedingungen.
Läuft der Verkauf über Direktzahlung (Überweisung oder PayPal an dich), kommt das Geld sofort bei dir an — es fließt nie über uns. Die Gebühr rechnen wir dann nachträglich ab: monatlich, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Läuft die Zahlung über die Plattform, behält der Zahlungsdienstleister die Gebühr direkt ein und du bekommst den Rest — da gibt es nichts zu überweisen und nichts zu vergessen.
Nachzulesen in § 3 der Veranstalterbedingungen.
Nein. Wird ein Ticket storniert oder erstattet, entfällt die Gebühr dafür. Bereits einbehaltene Gebühren von Zahlungsdienstleistern erstatten wir, soweit wir sie selbst zurückerhalten.
Nachzulesen in § 3 der Veranstalterbedingungen.
Dein Vertragspartner ist der Gast, nicht wir — du sagst ab und du erstattest. Hinterlegst du die Absage bei uns, stoßen wir bei Plattformzahlungen die Rückzahlung auf die Zahlungsart des Gastes an und benachrichtigen alle Käufer. Hat jemand direkt an dich überwiesen, zahlst du direkt zurück.
Nachzulesen in § 1 und § 5 der Veranstalterbedingungen.
Weil deine Eventseite ein Impressum trägt und darin nach § 5 DDG eine ladungsfähige Anschrift stehen muss — Straße mit Hausnummer, PLZ und Ort. „Bremen" allein genügt nicht. Bei einer GbR ohne eingetragenen Firmennamen gehören die vollständigen Namen aller Gesellschafter hinein, bei einem eingetragenen Verein zusätzlich Registergericht, Registernummer und Vertretungsberechtigte.
Nachzulesen in § 2 der Veranstalterbedingungen.
Jedes Ticket trägt einen personalisierten QR-Code, der genau einmal gültig ist. Gescannt wird im Browser deines Handys — auch ohne Netz. Wer sein Ticket vergessen hat, lässt sich manuell bestätigen; doppelte Scans werden erkannt.
Ja. Du lädst Mitglieder per E-Mail ein und vergibst Rollen. Wer einlässt, braucht keinen Zugriff auf Umsätze.
Aktivierst du das, bekommt jeder Gast unter 18 die Erziehungsbeauftragung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG vorausgefüllt mit dem Ticket. Am Einlass wird sie geprüft. Kein Zettelchaos — am Einlass liegt überall dasselbe vorausgefüllte Formular vor. Für den Jugendschutz bleibst du verantwortlich.
Nein. Eine Änderung kündigen wir mit 30 Tagen Vorlauf an, sie gilt nie rückwirkend und erst, wenn du ausdrücklich zustimmst. Stimmst du nicht zu, bleibt es bei der bisherigen Gebühr, bis einer von uns die Zusammenarbeit beendet.
Nachzulesen in § 3 der Veranstalterbedingungen.
Die Zusammenarbeit läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen kündbar. Bereits verkaufte Tickets und laufende Events werden ordentlich zu Ende gebracht; die Gebühren dafür bleiben geschuldet.
Nachzulesen in § 8 der Veranstalterbedingungen.
Fast den ganzen Veranstalter-Bereich, mit erfundenen Beispieldaten. Am Beispielabend siehst du Ticketstufen, Bestellungen und Gästeliste, kannst Bestellungen erstatten und im Einlass-Scanner Gäste einlassen – zum Beispiel über die Namenssuche. Du kannst neben dem Beispielabend bis zu vier eigene Events anlegen, Ticketstufen, Rabattcodes und Saalplan einrichten, Grafiken gestalten und jede Eventseite als Gast ansehen. Nichts davon erscheint auf Lastvenue, und es entstehen keine Kosten. Gehst du nicht live, löschen wir den Testmodus nach 7 Tagen.
Alles, was echte Menschen erreicht oder öffentlich wird: veröffentlichen und verkaufen, Mails an Gäste (Nachricht an Gäste, Gäste nachtragen, Gästeliste, Ticket erneut senden), Team einladen, Zahlungen über die Plattform, das Line-up speichern (jeder Act bekommt ein öffentliches Profil), Galerien und eigene Bilder in Grafiken, dazu Folgen und Zusagen auf Eventseiten. Titelbild und Lageplan gehen bis 1 MB an höchstens zwei Events. An diesen Stellen steht jeweils ein Hinweis mit dem Weg zum Live-Gehen.
Du gibst deine E-Mail-Adresse an – wir schicken dir einen Code –, dazu ein Passwort, dein Geburtsdatum (ein Veranstalter-Konto gibt es ab 18) und deine Veranstalter-Angaben wie bei der Registrierung. Deine eigenen Events bleiben als Entwürfe, der Beispielabend und alle Testbestellungen werden gelöscht. Danach prüfen wir deine Angaben und schalten dich frei – ab dann kannst du veröffentlichen und verkaufen.
Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Stunden. Bei größeren Veranstaltungen (Saalplan, mehrere Einlässe, eigene Konditionen) melde dich am besten vorher.